Die Sicherung, Verwaltung und Ermittlung unbekannter erbberechtigter Personen stellt den NachlasspflegerInnen oft vor vielfältige juristische, genealogisch aufwendige und zeitlich langwierige Herausforderungen. Das Auffinden von Quellen unterschiedlicher Couleur erfordert spezifische genealogische Fertigkeiten, sprachliche Kompetenzen und aufgrund der internationalen Verflechtung von Lebenswegen und historischen Gegebenheiten (Flucht, Vertreibung, Emigration, wachsende Mobilität) eine wachsende Notwendigkeit länderübergreifender Recherchen in nationalen und internationalen ungeklärten Nachlassfällen.
Wenn Sie uns mit der Erbenermittlung beauftragen wollen, so stehen wir Ihnen gerne für die nationale und internationale Klärung der Erbfolge zur Verfügung. Im Fall einer Beauftragung erstatten wir regelmäßig Bericht zum Stand der Ermittlungen. Unsere Tätigkeit ist für NachlasspflegerInnen und den zugehörigen Nachlass vollkommen kostenfrei. Wir verhandeln unser Honorar mit den ermittelten ErbInnen direkt und werden ausschließlich entsprechend zu treffender Vereinbarung von diesen bezahlt. Sollten wir keine ErbInnen ermitteln, stellen wir selbstverständlich aus unserer Tätigkeit auch keine Forderungen gegen den Nachlass. Wir übernehmen das gesamte Erfolgsrisiko.
Aufgrund unserer gemeinsamen mehr als 20-jährigen Erfahrung unserer Firmenfamilie und unseres weltweiten KorrespondentInnennetzwerks im Feld der professionellen Erbenermittlung vermögen wir es, die lokalen und regionalen Spezifika Deutschlands und Europas sowie Teilen Amerikas, Asiens und Afrikas – mögen diese historisch-archivalische, juristische oder bürokratische Eigenheiten betreffen – stets in globalen Zusammenhängen zu denken und zu verstehen.
Unerwartet und überraschend kann für Sie die Vorstellung sein, als Erbe/Erbin gefunden und von uns kontaktiert zu werden und zu erfahren, dass Sie von einer Ihnen bisher völlig unbekannten Person eine Erbschaft erwarten könnten.
Als europaweit tätiges genealogisches Unternehmen auf dem Gebiet der professionellen Erbenermittlung werden wir von NachlasspflegerInnen und Behörden beauftragt und nehmen uns selbst behördlicher Aufgebotsverfahren zur Suche nach unbekannten ErbInnen an. Unsere Aufgabe ist es, zu Nachlassfällen mit unbekannten ErbInnen die rechtmäßigen ErbInnen zu finden.
Unser Honorar für die Erbenermittlung ist grundsätzlich ein prozentualer Anteil der von uns vermittelten Erbschaften und beträgt 25-35 % vom tatsächlich ausbezahlten Erbanteil, wobei Verwandtschaftsgrad und die eventuelle Notwendigkeit der Beiziehung von Partnerbüros im Ausland entscheidend sind. Wir erhalten unser Honorar nur dann, wenn auch tatsächlich ein Erbe zur Ausschüttung gelangt. Sämtliche finanzielle Risiken für den Erben/die Erbin, wie z. B. Überschuldung der Erbschaft oder ein doch noch hervorgekommenes Testament, sind damit ausgeschlossen.
Wenn Sie von uns kontaktiert werden, sind dieser Kontaktaufnahme langwierige Recherchen vorausgegangen – in Archiven, Gerichten, Pfarrämtern, Standesämtern und vielen anderen Behörden.
Auch als Privatperson oder Unternehmen können Sie von unseren Diensten und Kompetenzen profitieren:
Möchten Sie die Geschichte Ihrer eigenen Familie ergründen und in Gestalt eines Stammbaums visualisieren?
Suchen Sie nach personenstandsrechtlichen oder historischen Dokumenten?
Wollen Sie die Geschichte Ihres Unternehmens historisch ergründen?
Suchen Sie nach Inhabern eines besitzerlosen Kontos oder
benötigen Sie Recherchen in Fällen mit ungeklärten Rechtsnachfolgern (zum Beispiel Grundstückssachen)?
Auch dann sind Sie bei uns richtig, wir können Ihnen sicherlich helfen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Stundensatz beträgt hier EUR 150,00 zzgl. MwSt. und Auslagenersatz (z. B. für Urkundenkopien).